Hundepark-Regeln

delizia-logo

Diese Verhaltensregeln sollen eine ordnungsgemäße und rationale Nutzung des Hundeparks gewährleisten. Alle Verhaltensweisen müssen auf Respekt gegenüber den anwesenden Tieren und Menschen basieren, und die Nutzung der Bereiche sollte auch eine Gelegenheit zur Erziehung sowohl für die Tiere als auch für ihre Besitzer sein.

DEFINITIONEN

  • Hundepark: Ein privates, vollständig eingezäuntes Grüngebiet mit einem künstlichen Teich, das regelmäßig gemäht und für das Vergnügen und die Erholung von Hunden geschaffen wurde. Aktivitäten, die den Bedürfnissen der Hunde nach freier Bewegung entsprechen, werden gefördert. Der Park ist durch einen Zaun in zwei getrennte Bereiche unterteilt, um eine gleichzeitige Nutzung auch durch Hunde zu ermöglichen, die Verhaltensinkompatibilitäten aufweisen könnten. Am Eingangstor befindet sich ein Schild mit den allgemeinen Verhaltensregeln, die innerhalb des Parks gelten. Hunde dürfen ohne Leine und Maulkorb laufen, sofern sie unter ständiger Aufsicht ihrer Besitzer stehen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der hier enthaltenen Verhaltensregeln verantwortlich sind.
  • Nutzer des Parks: Alle Kunden des Agriturismo Delizia d’Este, einschließlich Abonnenten, B&B-Gäste und Poolnutzer.
  • Besitzer/Halter: Jede Person, die aus irgendeinem Grund einen oder mehrere Hunde in den Park mitbringt, die ordnungsgemäß im Hunderegister eingetragen, geimpft und versichert sind, und die vollumfänglich zivil- und strafrechtlich für das Verhalten der ihr anvertrauten Tiere verantwortlich ist, auch wenn dies nur vorübergehend geschieht.

PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DER PARKNUTZER

  1. In allen Gemeinschaftsbereichen des Agriturismo Delizia d’Este (z. B. Parkplatz, Barbereich usw.) müssen Hunde stets an der Leine geführt werden.
  2. Der Zugang zum Park muss von den Besitzern/Haltern basierend auf Geschlecht, Größe und Verhaltensmerkmalen der Hunde bewertet werden, um die ordnungsgemäße Nutzung des Freilaufbereichs sicherzustellen. Beim Betreten des Parks müssen Hunde an der Leine gehalten werden, bis sie sich orientiert und beruhigt haben, bevor sie freigelassen werden.
  3. Hunde dürfen nur unter ständiger Aufsicht des Halters ohne Leine laufen, nachdem sichergestellt wurde, dass es keine Verhaltensinkompatibilitäten mit anderen Hunden gibt.
  4. Besitzer/Halter von übermäßig erregbaren Hunden, die andere wiederholt belästigen, beispielsweise durch Aufreiten, müssen den Bereich verlassen oder den Hund anleinen, bis er sich beruhigt hat.
  5. Jeder Halter ist für den Hund in seiner Obhut verantwortlich. Um unkontrollierbare Konflikte zu vermeiden, muss jeder vor dem Betreten und Verweilen im Park das Verhalten der bereits anwesenden Hunde bewerten.
  6. Hunde mit Verhaltensproblemen müssen an der Leine geführt und/oder mit einem Maulkorb versehen werden.
  7. Falls sich Konflikte zwischen bereits anwesenden Hunden und neuen Hunden ergeben oder erwarten lassen und die getrennten Bereiche nicht genutzt werden können, kann ein neu eintretender Halter um Erlaubnis bitten. Besitzer inkompatibler Hunde müssen nach maximal 30 Minuten den Park verlassen, um neuen Hunden den Zugang zu ermöglichen.
  8. Im stark frequentierten Teichbereich dürfen maximal 10 Hunde gleichzeitig ohne Leine sein. Hunde, die den Teich bereits genutzt haben, müssen angeleint oder aus dem Bereich entfernt werden.
  9. Falls Schwierigkeiten zwischen Hunden in einem überfüllten Bereich auftreten, müssen die Besitzer aggressiver Hunde den Bereich mit ihrem Hund verlassen.
  10. Der Besitzer/Halter ist stets für das Wohlergehen, die Kontrolle und das Verhalten seines Hundes verantwortlich und haftet zivil- und strafrechtlich für durch das Tier verursachte Schäden oder Verletzungen an Personen, Tieren oder Gegenständen.
  11. Zur Wahrung der Hygiene und Sauberkeit des Parks ist es Pflicht, Hundekot sofort aufzusammeln und in den dafür vorgesehenen braunen Behältern zu entsorgen.
  12. Besitzer/Halter müssen alle Außen- und Innentore beim Betreten und Verlassen des Parks sofort schließen.
  13. Minderjährige dürfen den Park nur in Begleitung ihrer Eltern betreten, die für ihre Aufsicht, insbesondere in der Nähe des Teichs, verantwortlich sind und sicherstellen müssen, dass sie Hunde nicht durch Rennen oder laute Geräusche stören oder aufregen.

VERBOTE

  1. Misshandlung von Hunden ist strengstens verboten.
  2. Der Zutritt für läufige oder trächtige Hündinnen ist strengstens untersagt.
  3. Hunde mit sichtbaren Hauterkrankungen oder ansteckenden Krankheiten sind strengstens verboten.
  4. Das unbeaufsichtigte Zurücklassen von Hunden im Park ist verboten.
  5. Es ist verboten, Hunde über Zäune springen zu lassen oder sie zu beschädigen. Hunde dürfen keine Löcher graben. Falls doch, muss der Halter diese umgehend füllen.
  6. Spiele oder Aktivitäten, die Hunde übermäßig erregen, sind verboten.
  7. Es ist verboten, fremden Hunden ohne vorherige Zustimmung Leckerlis zu geben. Die Nutzung von Leckerlis zur Erzeugung von Konkurrenz zwischen Hunden ist untersagt.
  8. Das Werfen von Futter, Steinen, Stöcken, Spielzeug oder anderen Gegenständen in den Teich ist verboten.
  9. Das Baden von Menschen im Teich ist verboten.
  10. Das Klettern über oder Überqueren von Zäunen, Beschädigen von Pflanzen, Parkeinrichtungen oder Stören der Tierwelt des Parks ist verboten.
  11. Das Umstellen von Bänken und das Wegwerfen von Zigarettenkippen oder anderem Müll ist strengstens verboten.
  12. Das Lagern oder Mitbringen von eigenen Möbeln (Stühle, Sonnenschirme usw.) in den Park ist nicht gestattet.
  13. Das Betreten des Parks oder das Einlassen unbefugter Dritter ohne gültige Zugangserlaubnis ist strengstens untersagt.

WEITERE INFORMATIONEN

  1. Der Hundepark und alle angrenzenden Einrichtungen gehören zum Agriturismo Delizia d’Este.
  2. Der Park ist während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten zugänglich.
  3. Der Park kann für Veranstaltungen (z. B. Rassentreffen, Trainingseinheiten usw.) genutzt werden, mit spezifischen Zugangsregeln, die im Voraus angekündigt werden.
  4. Während Trainingseinheiten haben Teilnehmer Vorrang für den Zugang zum Teich und zu speziellen Bereichen. Andere Hunde müssen angeleint bleiben, bis die Sitzung abgeschlossen ist.
  5. Alle angrenzenden Trainingsflächen sind ausschließlich für geplante Schulungen mit autorisierten Trainern oder für Aktivitäten des Betreibers reserviert.
  6. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Hunde auf dem Gelände verursacht werden. Eine Haftpflichtversicherung ist für Besitzer/Halter obligatorisch.
  7. Das gesamte Gebiet wird aus Sicherheits- und Erhaltungsgründen videoüberwacht.

SANKTIONEN

  • Verstöße gegen Regeln führen zu einer sofortigen 30-tägigen Sperrung des Abonnements.
  • Wiederholte Verstöße führen zur sofortigen Kündigung des Abonnements mit Rückerstattung des verbleibenden Betrags.
  • Halter, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle halten, verlieren ihr Abonnement.
  • Das Abonnement wird nicht für Personen verlängert, die die Regeln oder deren Durchsetzung missachten.
  • Unbefugte Nutzer werden sofort aus dem Park entfernt.